Elektrizität

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Die Schweiz deckt ihren Energiebedarf zu einem grossen Teil durch Erdöl, Erdgas und Elektrizität. Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Ihr Anteil am gesamten Energiebedarf beträgt rund ein Viertel. Zur sicheren Stromversorgung braucht es eine ausreichende Eigenproduktion, funktionierende Netzinfrastruktur und Stromimporte.


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Aktuell

Vernehmlassung zu Massnahmen für Abwasserreinigungsanlagen im Falle einer Strommangellage

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs in zentralen Abwasserreinigungsanlagen in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb der zentralen Abwasserreinigungsanlagen im Falle einer schweren Strommangellage.

Abhängig vom Kontingentierungssatz würde der Stromverbrauch stufenweise reduziert werden. Unter anderem würden zunächst nicht sicherheitsrelevante Hilfsbetriebe wie die Belüftung der Betriebsgebäude und in einem zweiten Schritt gewisse Filteranlagen abgeschaltet werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2024.

Medienmitteilung: Vernehmlassung zu Massnahmen für Abwasserreinigungsanlagen im Falle einer Strommangellage

Vernehmlassung: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser

Faktenblatt: Die Massnahmen im Fall einer Strommangellage (PDF, 639 kB, 01.05.2024)

Faktenblatt: Strom-Kontingentierung der Grossverbraucher (PDF, 253 kB, 21.02.2024)

Q&A: Massnahmen Strommangellage (PDF, 196 kB, 01.05.2024)

(01.05.2024)

Sind aufgrund Beeinträchtigung dieser Faktoren (eingeschränkte Produktions-, Übertragungs- und/oder Import-Kapazitäten) Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig.

Während Strommangellagen meist durch eine Verkettung verschiedener Ereignisse entstehen, treten Stromausfälle – regionale oder europaweite Unterbrüche der Stromversorgung – plötzlich auf und können von einigen Minuten bis zu Tagen dauern. Auslöser für Stromausfälle sind meist Schäden oder eine Überlastung der Infrastruktur des Netzes oder technische Störungen. Es liegt die Verantwortung der Elektrizitätswirtschaft, solche Ausfälle zu bewältigen.

Wie können sich Privatpersonen und Unternehmen vorbereiten?

Strommangellagen wie auch Stromunterbrüche können unseren Alltag stark beeinträchtigen. Daher ist es sinnvoll, sich so gut wie möglich auf solche Situationen vorzubereiten:

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 02.05.2024

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