Meldestelle Heilmittel
Die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel der WL hat seit 2015 den Auftrag, Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche bei lebenswichtigen Arzneimitteln rasch zu erfassen sowie entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wenn die Wirtschaft die Situation nicht mehr eigenständig bewältigen kann. Das bedeutet, dass Anbieterinnen von meldepflichtigen Arzneimitteln, Versorgungsstörungen der Meldestelle melden müssen. Ziel ist es, Engpässe frühzeitig zu erkennen. Besteht für das gemeldete Arzneimittel zusätzlich eine Lagerpflicht, kann mittels einer Freigabe aus diesem Pflichtlager eine Versorgungsstörung kurzfristig überbrückt werden. Die Pflichtlager können einen Bedarf im Markt von zwei bis vier Monaten decken je nach Art des Arzneimittels.