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Veröffentlicht am 25. Oktober 2024

Pflichtlagerfreigabe

Die Freigabe von Waren aus den Pflichtlagern kann im Falle einer schweren landesweiten Mangellage erfolgen, um die Lage zu entspannen. In dieser Situation vermag die Wirtschaft die Nachfrage auf dem Markt nicht mehr aus eigener Kraft decken.