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Schaltstelle für die wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) besteht aus dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und weiteren Bundesstellen, Vertretern aus den Kantonen und der Wirtschaft. Die WL stellt die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisenzeiten sicher.

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Medienmitteilungen

28. Mai 2025

Neue Heilmittelplattform: Bundesrat passt Verordnung über Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel an

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) wird am 1. Juli 2025 ihre neue Heilmittelplattform in Betrieb nehmen. Als Vorbereitung hat der Bundesrat am 28. Mai 2025 die Anpassungen der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel gutgeheissen. Diese Anpassungen sind insbesondere notwendig, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen.

19. Februar 2025

Gesetzesanpassung für Neubesetzung der Delegiertenstelle für wirtschaftliche Landesversorgung

Die Stelle der oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (WL) soll vom Nebenamt zum Vollamt aufgewertet werden. Das bedingt eine Revision der organisationsrechtlichen Grundlagen im Landesversorgungsgesetz. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 verabschiedet und beantragt dem Parlament eine Beratung im beschleunigten Verfahren.

19. Februar 2025

Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»: Bundesrat will mit Gegenentwurf Grundversorgung stärken

Eine gute Versorgung der Schweiz mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern ist für die Bevölkerung und für ein funktionierendes Gesundheitssystem zentral. Der Bundesrat teilt das generelle Anliegen der Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» und will die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln stärken. Der Bundesrat beurteilt die Initiative jedoch als zu wenig wirksam und zielgerichtet, um die Versorgungslage zu verbessern. Darum lehnt er die Volksinitiative ab und hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 das EDI beauftragt, bis im Sommer 2025 einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten. Dieser soll gezielt dort ansetzen, wo der Handlungsbedarf am dringendsten und die Wirkung am grössten ist, nämlich bei günstigen und häufig genutzten Medikamenten der Grundversorgung. Ausserdem möchte der Bundesrat mit dem Gegenentwurf Lücken in den Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft schliessen.